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Kommen Sie zu uns in die Praxis.
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Logopädische Praxis
Steinstraße 2
52080 Aachen
Montag – Freitag: 8:00 – 19:00
Telefon: 0241 / 5590089
Telefax: 0241 / 5590089
Um eine logopädische Beratung, Diagnostik oder Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, die von Ärzten ausgestellt wird. Folgende Ärzte können eine Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen:
● Hausärzte und Hausärztinnen
● Kinderärzte und Kinderärztinnen
● Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und -Ärztinnen
● Pädaudiologen und Pädaudiologinnen
● Zahnärzte und Zahnärztinnen
● Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen
● Neurologen und Neurologinnen
● Psychiater und Psychiaterinnen
Bei Kindern und Jugendlichen wird die Verordnung am häufigsten durch Kinderärzte oder die behandelnden Hals-Nasen-Ohren-Ärzte ausgestellt. Erwachsene erhalten die Verordnung häufiger durch Hausärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte oder Neurologen.
Auch unmittelbar nach der Entlassung aus einem Krankenhaus kann eine logopädische Therapie notwendig sein. Die Heilmittelverordnung wird für einen Zeitraum bis 12 Kalendertage nach der Entlassung ausgestellt und ist 7 Tage lang gültig. Die Therapie erfolgt in diesem Fall hochfrequent.